Rechtsform (aus den Statuten)
Art. 1 Bestand
Die Politischen Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Illnau-Effretikon, Lindau, Nürensdorf, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen bilden unter dem Namen „Gruppenwasserversorgung Lattenbuck (GWL)" auf unbestimmte Dauer einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.
Art. 2 Rechtspersönlichkeit und Sitz
Der Zweckverband besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Wallisellen.
Art. 3 Zweck
Die GWL bezweckt die Sicherstellung der Wasserversorgung in den Gebieten der angeschlossenen Gemeinden. In der Gemeinde Illnau-Effretikon zählt nur das Gebiet von Effretikon, in der Gemeinde Lindau nur das Gebiet von Tagelswangen zum Versorgungsgebiet.
Die GWL verfolgt ihren Zweck insbesondere durch:
- die Übernahme bestehender oder die Errichtung neuer Wasserversorgungsanlagen, welche der Förderung, Speicherung und Zuleitung (inkl. Steuerungs- und Messeinrichtungen) von Wasser dienen.
- die Besorgung von zwei unabhängigen Einspeisungen der GWL oder von Dritten, von denen aus jedes Gemeindegebiet mit Wasser versorgt werden kann.
- den Unterhalt und Betrieb der Wasserversorgungsanlagen.
- den Abschluss von Wasserlieferungs- und Wasserbezugsverträgen mit Dritten.
Die vollständigen Statuten können Sie hier herunterladen: Statuten_2010_07_01.pdf